Sollte sich bei der Alarmprüfung herausstellen, dass es sich um einen Falschalarm handelt, wird Ihr Objekt vorschriftsmäßig wieder gesichert, ohne dass Sie sich – etwa zur Nacht- oder Urlaubszeit – darum kümmern müssen.
Bei einem tatsächlichen Alarmfall werden alle mit Ihnen abgesprochenen Maßnahmen unverzüglich durch unsere Notruf- und Serviceleitstelle koordiniert und von unseren geschulten Mitarbeitern routiniert durchgeführt.
Wünschen Sie ein Angebot für eine Intervention? Hierfür benötigen wir weitergehende Informationen von Ihnen. Das Angebot wird Ihnen gesondert übermittelt. Bitte geben Sie zur Kontaktaufnahme durch unsere Kundenbetreuung folgende Kontaktdaten an: