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Ihre Alarmanlage braucht unsere Leitstelle


Der Alarm allein ist im Ereignisfall nur der erste Schritt. Wir greifen ein, wenn es ernst wird! Mit unserer zertifizierten Notruf- und Serviceleitstelle überwachen und bearbeiten wir Alarm- und Störungsmeldungen etwa bei Einbruch, Überfall oder Feuer und übernehmen die Videofernüberwachung. Dazu wird Ihre Meldeanlage ganz einfach auf unsere NSL aufgeschaltet. Keine Sorge: Wir bieten Ihnen attraktive Leistungs-Pakete an und begleiten Sie bei den zur Aufschaltung nötigen Schritten.


Hier können Sie nun vollkommen unverbindlich ein Angebot für die Aufschaltung Ihrer Alarmanlage auf unsere NSL einholen.
Wählen Sie bitte zunächst hier das für Sie passende Basispaket aus. Zusatzleistungen werden dann im nächsten Schritt angeboten.

Basis-Paket S


ab € 14,00 / Monat


  • Telefonische Beratung
  • Erstmalige Erstellung & Beratung Alarmplan
  • Übertragungsweg IP / GPRS
  • Grundgebühr inkl. 4 Meldelinien
  • Routineüberwachung
  • Redundanz GPRS
  • Bearbeitung/ Änderung Stammdaten

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Basis-Paket M


ab € 18,00 / Monat


  • Telefonische Beratung
  • Erstmalige Erstellung & Beratung Alarmplan
  • Übertragungsweg IP / GPRS
  • Grundgebühr inkl. 8 Meldelinien
  • Routineüberwachung
  • Redundanz GPRS
  • Bearbeitung/ Änderung Stammdaten
  • Monatsprotokoll (per Mail)

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Basis-Paket L


ab € 30,00 / Monat


  • Telefonische Beratung
  • Erstmalige Erstellung & Beratung Alarmplan
  • Übertragungsweg IP / GPRS
  • Grundgebühr inkl. aller Meldelinien
  • Routineüberwachung
  • Redundanz GPRS
  • Scharf-/Unscharf-Überwachung – 1 Schaltbereich inkl.
  • Vorhaltepauschale Schlüssel
  • 20 Alarmbearbeitungen inkl.
  • Bearbeitung/Änderung Stammdaten
  • Monatsprotokoll (per Mail)

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Interessieren Sie sich für Interventionsdienste oder eine Aufschaltung gemäß DIN EU 50518?

Interventionsdienst

  • Alarmvorprüfung innen/außen durch einen Interventionsdienstmitarbeiter
  • mit/ohne Verwahrung der Objektschlüssel
  • Alarmierung von Polizei oder Feuerwehr im Ernstfall
  • Benachrichtigung eines festgelegten Verantwortlichen oder Stellvertreters
  • Objektabsicherung bis zur endgültigen Beseitigung der Gefährdung
  • Benachrichtigung von Notglaser, Schlüsseldienst oder ähnlichen Spezialisten

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Aufschaltung gemäß DIN EU 50518

Erfüllung der Anforderungen der DIN EU 50518 in Bezug auf Planung, Ausführung und funktionale Einrichtungen für Räumlichkeiten, in denen die Überwachung, der Empfang und die Verarbeitung von (Alarm-) Signalen erfolgt, die von einer oder mehreren Einbruch- und Überfallmeldeanlagen erzeugt werden, die wiederum integrierter Bestandteil innerhalb des gesamten Schutz- und Sicherheitsprozesses sind.

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